Bei gewerblich genutzten Immobilien kommt es häufiger zu Nutzungsänderungen oder Erweiterungen, als bei Wohnimmobilien. Dies ist sowohl beim Mieterwechsel der Fall, als auch bei Änderungen der Geschäftstätigkeit vorhandener Mieter oder bei der Untervermietung von Teil-Flächen.
Dabei ist das rechtliche Augenmerk nicht allein auf das Mietrecht zu legen. Denn auch wenn zwischen Vermieter und Mieter Einverständnis über die neue Nutzung herrscht, kann es rechtliche Hindernisse aus dem Baurecht geben.
Ansprechpartner ist hier das Bauamt
Nutzungsänderungen- oder -Erweiterungen bedürfen in vielen Fällen einer Genehmigung durch das Bauamt. Welche Nutzung für ein Gebäude zulässig ist, ergibt sich aus der Baugenehmigung. In dieser können auch bestimmte, mit der Nutzung verbundene Auflagen erteilt werden (Beispiel: Anzahl der Stellplätze für Kundenfahrzeuge). oder um solche aus dem Bauplanungsrecht (Beispiel: Vorgaben des Bebauungsplanes).
Soll zum Beispiel ein Einzelhandelsgeschäft künftig als Arztpraxis oder ein Kino als Diskothek genutzt werden, bestehen für die neue Nutzung andere rechtliche Vorgaben als für die bisherige. Dann ist von einer genehmigungsbedürftigen Nutzungsänderung auszugehen. Ebenso verhält es sich zum Beispiel, wenn baurechtlich notwendige KFZ-Stellplätze anders genutzt werden sollen. Auch können für die neue Nutzung mehr Stellplätze vorgeschrieben sein, als für die bisherige.
Die Bauordnungen der Bundesländer stellen um Teil ausdrücklich klar, dass keine Genehmigung erforderlich ist, wenn „für die neue Nutzung keine anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen als für die bisherige Nutzung in Betracht kommen. Dies ist jedoch für den Laien oft kaum zu beurteilen. Im Zweifel sollte unbedingt Rücksprache mit der Baubehörde gehalten werden
Fazit:
In Dortmund werden derzeit häufig Ladenlokale mit Verkaufsflächen in Gastronomieflächen umgewandelt. Hierzu muss ein Umnutzungsantrag mit vollständigen Unterlagen beim Bauamt gestellt werden.
Tipp:
Da eine Nutzungsänderung je nach Umfang und Auslastung der Behörde auch mehrere Monate dauern kann, empfehlen wir Ihnen dieses Thema bereits vor der Unterzeichnung eines Mietvertrages zu klären. Gern klären wir mit Ihnen den Aufwand und die Voraussetzungen.
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