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Wohnflächenberechnung - die wichtigsten Punkte im Überblick

Aktualisiert: 30. Nov. 2020

Wie bestimmt man die anzugeben Größe einer Immobilie korrekt?! Wir helfen dabei.


Welche Berechnungsmethoden gibt es?

Es gibt zwei Berechnungsmethoden zur Ermittlung der Wohnfläche, die sich in ihrer Art deutlich voneinander unterscheiden. Es ist einmal die Wohnflächenverordnung (WoFlV) und die DIN-Norm 277.

Für den preisfreien Wohnraum (nicht öffentlich geförderten Wohnraum) können grundsätzlich beide Berechnungsmethoden angewandt werden. Im preisgebundenen, d.h. öffentlich geförderten Wohnraum wie z.B. Sozialwohnraum darf nur die Berechnungsgrundlage nach der „Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (WoFlV)“ angewandt werden. Aktuell ist diese Berechnungsmethode die gängige.


Eine Wohnflächenberechnung nach DIN-Norm 277 ist für den Käufer in der Regel nachteilig, da im Rahmen der DIN-Norm 277 beispielsweise Dachflächen, Balkone, Kellerräume zu 100% der Wohnfläche zugerechnet werden. Für den Fall, dass Sie im Exposé keine Angabe zur Berechnungsgrundlage finden sollten, gilt nach ständiger Rechtsprechung automatisch die Methode nach der Wohnflächenverordnung (hierzu gibt es bereits BGH-Urteile).


Die wichtigsten Richtlinien:

Waschküchen, Keller und Heizräume sowie Garagen gehören nicht zur Wohnfläche und dürfen nicht hinzugerechnet werden. Gemäß WoFlV werden Terrassen, Loggien, Balkone zu 25% angerechnet. Eine Anrechnung zu 50% kommt unter besonderen Umständen des Einzelfalles durchaus in Betracht, beispielsweise in besonders guten Lagen oder bei besonders aufwendigen Gestaltungen, auch bei einer Überdachung von Terrassen, Balkonen etc., wodurch ein höherer als der übliche Wohnwert erreicht wird. Wintergärten werden, sofern sie beheizt sind, zu 100% angerechnet. Unbeheizte Wintergärten finden eine Berücksichtigung mit 50% bei der Wohnfläche.



Nach der Wohnflächenverordnung zählen nur Flächen mit einer Raumhöhe von mehr als 2m zu 100% zur Wohnfläche. Flächen mit einer Raumhöhe zwischen 1m und 2m. z. B. unter Dachschrägen, werden zu 50% berechnet, Flächen mit einer Höhe von unter 1m werden gar nicht berücksichtigt.


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